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Immobilienkauf auf Mallorca: Rechtsberatung

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Wenn Sie zum ersten Mal eine Immobilie auf der schönsten Insel der Welt kaufen, werden Sie wahrscheinlich überrascht sein: bitte beachten Sie, dass der juristische Prozess in Spanien im Vergleich zu ihrem Heimatland sehr unterschiedlich ist.

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen, raten wir Ihnen dringend einen Anwalt auszuwählen. Der Anwalt wird Sie durch den notwendigen Prozess leiten, bevor Sie ein formelles Angebot machen. Das THURM Real Estate Team arbeitet ausschließlich und schon langjährig mit professionellen und seriösen Anwälten zusammen.

Hier finden Sie einige rechtliche Aspekte und Tips in Kurzform:

1. FORMELLES ANGEBOT:
Ein sogenannter Optionsvertrag (contrato de opcion de compra) ist der erste Schritt und verlangt normalerweise eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises im Voraus, was sowohl den Käufer als auch den Verkäufer bereits verpflichtet. Wenn der Käufer die Immobilie im Endeffekt nicht erwirbt ist es möglich, dass er die Anzahlung verliert. Wenn der Verkäufer sich aus dem Vertrag zurückzieht muss er normalerweise die Anzahlung erstatten und noch mal 10% des Gesamtpreises zahlen. THURM Real Estatte unterstützt Sie dahingehend, dass der Kauf rechtswirksam vollzogen wird. Die Verträge werden in der Regel zweisprachig ausgestellt.

2. PERSÖNLICHE ZEITPLANUNG & N.I.E.:
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen, planen Sie genügend Zeit ein. Mindestens drei Monate. Jede Person, die nicht in Spanien ihren Erstwohnsitz hat, aber in Spanien unmittelbar oder mittelbar geschäftstätig werden will, benötigt eine N.I.E. (Número de Identificación de Extranjeros). Die N.I.E. kann persönlich in Spanien bei der Comisaría, also der Polizei oder im Ausland bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen spanischen Generalkonsulat beantragt werden. Die Antragstellung ist neuerdings auch wieder über Bevollmächtigte zulässig, so dass im Ausland lebende Käufer oder Verkäufer einen Dritten in Spanien mittels einer notariellen und apostillierten Vollmacht zur Beantragung der Nummer bevollmächtigen können. Im Rahmen des Antrags muss auch eine beglaubigte und apostillierte Kopie des jeweiligen Ausweisdokuments eingereicht werden.

Die Bank benötigt Zeit für die Bonitätsprüfung (beachten Sie, dass die spanische Bank Ihre Bonität nicht aufgrund der Zahlungserfahrung prüfen kann, sondern nur aufgrund von Unterlagen, die Sie erst beschaffen und dann vorlegen müssen). Die Bank benötigt Zeit für die Objektprüfung (gerade bei Wohnimmobilien muss eine Schätzung vor Ort durchgeführt werden). Und zu guter Letzt muss Ihr Eigenkapital sowie der Betrag für sämtliche Nebenkosten ca. eine Woche vor Notartermin bei der finanzierenden Bank auf dem Konto hinterlegt werden.

3. SICHERHEIT:
Es ist sehr wichtig, sich zu versichern, dass die Immobilie, die Sie kaufen offiziell dem Verkäufer gehört und mit keinerlei Schulden belastet und komplett legal ist. THURM Real Estate prüft und garantiert, dass dieses der Fall ist.

4. STEUERN:
Alles über die steuerliche Seite, d.h. viewiel Steuern Sie an den Fiskus zahlen müssen können Sie in unserem letzten Newsbeitrag lesen. Sorgen Sie für die prompte und korrekte Bezahlung der Steuern und anderer Abgaben. Säumniszuschläge kosten Sie in Spanien 20% zusätzlich. Das macht bei einer Steuerschuld von 100.000 EUR allein 20.000 EUR Säumniszuschlag zzgl. Verzugszinsen von 4%.

5. NOTARVERTRAG:
Das spanische Gesetz verlangt, dass alle Parteien sich für die endgültige Unterzeichnung der Verträge beim offiziellen Notar einfinden inklusive der Vertreter der Banken bei denen Käufer oder Verkäufer Hypotheken haben. Alle Gelder müssen zeitgleich gezahlt werden und alle Dokumente müssen korrekt sein, sonst wird der Verkauf nicht vollzogen. Der Notar stellt den notariellen Kaufvertrag aus, jedoch überprüft er nicht dessen Inhalt, dies geschieht durch den Rechtsanwalt.

Die Aufgabenschwerpunkte des Notars sind:

    • das Erstellen und Protokollieren der Kaufurkunde
    • Überprüfung der Identität der Vertragsparteien,
    • Beschreibung der Immobilie im notariellen Kaufvertrag
    • sowie die Prüfung, ob dingliche Belastungen vorliegen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bei diesem Termin anwesend sein können haben Sie die Möglichkeit Ihrem Anwalt eine Vollmacht zu erteilen. Nach dem Abschluss des Notarvertrages gibt es noch Einiges an Formalitäten zu erledigen, um die Hilfsmittel und Zahlungen für Gemeindekosten zu transferien. Das THURM Real Estate Team unterstützt Sie tatkräftig dabei. Wenn Sie Mallorca nicht genau kennen und kein spanisch sprechen brauchen Sie diese Hilfe auf jeden Fall!

Das THURM Real Estate Team hofft, dass Sie diese Information nützlich fanden und freut sich, Sie bald persönlich kennenlernen zu dürfen.

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